Grundlagen für die Ausführung der Sharia in Deutschland sind folgende:
a.- Die Sharia wird einzig und allein für die Anhänger des Islams gelten.
b.- Die Todesstrafe für Apostasie (Abkehr vom Glauben) wird nicht angewendet.
d.- Im Fall dass es zu einen interreligiösen Verbrechen kommt, ist die Rechtsauffassung des Täters anzuwenden. Heißt zum Beispiel: Wenn ich Muslim bin verliere ich bei einen Diebstahl die Hand, als Christ oder Atheist bekäme ich Bewährung.
e.- Stellt man im Nachhinein fest, dass ein Täter über seine Religionszugehörigkeit die Unwahrheit gesagt hat, so kann die Strafe auch rückwirkend angewendet werden.
Seiner Majestät verspricht sich von dieser Maßnahme die Zufriedenstellung fundamentalistischer Islamisten in Deutschland und das Verschwinden der Islamischen Gemeinde durch Integration und Konversion, innerhalb der nächsten 20 Jahre.
Gegeben irgendwo im deutschen Ländle im zweiten Jahr unserer allmächtigen Regierung.