Alles nur nicht konform

Freitag, 12. August 2011

Die Wehrpflicht als Wehrrecht


“Es ist nur verständlich, dass die Wölfe die Abrüstung der Schafe verlangen, denn deren Wolle setzt dem Biss einen gewissen Widerstand entgegen”. (Gilbert Keith Chesterton)



Die Moderne und das Widererwachen von demokratischen Staats und Regierungsformen hat, in der Theorie wie auch in der Praxis, dem Prinzip der Volkssouveränität durch seinen schwierigen Geburts und Reifejahre begleitet.

Es lohnt sich, einen kurzen Blick auf dieses Prinzip zu werfen, will man die darauffolgende Argumente zur Rechtfertigung des Militärdienstes nachvollziehen.
Die Souveränität, ursprünglich ein Attribut der Monarchen, wandelte sich nach der amerikanischen und französischen Revolution, im allgemeinen Verständnis, zu einem im Volk verankertes Attribut.
Doch: Was versteht man unter Souveränität?
Bodin (1530-1596) definierte sie als die höchste Letztentscheindungsbefugnis im Staat.
Die Souveränität ist somit ein Zustand der Selbstbestimmtheit des Volkes und ist eng gebunden an die Macht, die von, durch und für das Volk ausgeübt werden soll.
Nur, was ist den Macht? Macht ist, vereinfachend erklärt, die Fähigkeit den eigenen Willen durchzusetzen, auch gegen ein wie auch immer gearteten Widerstand.

Wir verstehen also, dass Macht und Souveränität von einander abhängen und untrennbar miteinander verbunden sind.
Glaubt man an die Volkssouveränität, so muss man auch an die Volksmacht glauben, die eben jene Fähigkeit darstellt, wodurch das Volk die Letztentscheidungsbefugnis ausübt.
Die ultimative Form der Ausübung von Souveränität ist die angewandte Staatsgewalt. Wenn die Organe, durch die Staatsgewalt ausgeübt wird, legitimiert, heißt, der Volkssouveränität unterworfen sind, so ist die ausgeübte Gewalt auch legal und legitim

Gehen wir aber davon aus, dass die Staatsorgane sich der Volkssouveränität entziehen.
Also, wenn es zu einem totalitären, antidemokratischem System käme…
Dann wäre das Volk berechtigt, mit allen Mitteln, den illegitimen wenn auch manchmal legalen Zustand der Entmündigung zu beenden.
Das Volk wäre berechtigt aus seinem Widerstandsrecht gebrauch zu machen.

Klingt gut nicht wahr? Nur, die Ausübung des Widerstandsrechts benötigt Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Ausübung von Gewalt.
So schrecklich es einem auch vorkommen mag, tyrannische Regierungen und antidemokratische Systeme sind kaum zu besiegen, wenn das Volk unbewaffnet ist oder mit Waffen nicht umgehen kann.

Die Wehrpflicht garantiert durch ihr Dasein, einerseits die Ausbildung an der Waffe, also die Fähigkeit Widerstand zu leisten, andererseits aber, integriert es die normale Bevölkerung, egal aus welcher Klasse, Religion oder Rasse man entstamme, in dem Staatsapparat, so dass die Armee im Volk eingebetet bleibt und dessen höheren Interessen wahrnimmt. Das Bürgerheer ist somit, die zur Wehr gewordenen Volkssouveränität und das Bestehen desselben, ist die stärkste Garantie für das fortbestehen einer demokratischen Regierungsform.

Berufsarmeen dagegen, entkoppeln sich von der alltäglichen Politik, da sie kein Subjekt derselben sind, sondern zum Objekt reduziert werden. Sie sind die Waffe der Macht, aber nicht notwendigerweise der Volksmacht.

Die Wehrpflicht ist, von den gerade skizzierten Blickwinkel aus gesehen, nicht nur Pflicht. Sie ist auch ein Volksrecht. Sie ist das Recht des Volkes, im Ernstfall, über die Instrumente zu verfügen, die dessen Freiheit und Macht sichern.